Bericht aus KA-Betriebs-Info 2008 Nr.2 |
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Sorgen eines Kanalnetzbetreibers
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An die |
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Diese Grobstoffe haben vermutlich auch die Verstopfung Ihrer Hausanschlussleitung ausgelöst. Der von Ihnen beauftragte Kanalspülwagen versuchte, die Hausanschlussleitung zu reinigen bzw. wieder freizuspülen. Dabei kamen nicht nur große Mengen Sand und Schotter zu Tage, sondern auch andere Fremdkörper, die ebenfalls nicht in einen Schmutzwasserkanal gehören. Die dokumentierten Dinge wie Verpackungsnetze, Gemüse, PVC-Rohrstücke, Messer oder Gussteile (siehe Abbildungen 2 bis 4) behindern den ordnungsgemäßen Betrieb ganz erheblich. Laut unserer Kanalordnung ist es unzulässig, solche Gegenstände in das Kanalnetz einzubringen. |
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Bei der weiteren Ortseinsichtnahme entdeckten wir im Hinterhof einen Entwässerungsschacht für Regenwasser, indem deutlich Fäkalien erkennbar sind (Abbildung 5). Dies deutet darauf hin, dass dieser Schacht unerlaubterweise an den Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. Da unser Kanalnetz im Trennsystem ausgelegt ist, haben Sie sich verpflichtet, das anfallende Regenwasser getrennt aufzufangen und auf Ihrem Grundstück getrennt zu versickern. |
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Schon seit längerer Zeit sind den Mitarbeitern unserer Kanalabteilung beim Reinigen der Abwasserpumpen reißfeste Tücher besonderer Art aufgefallen. Die dadurch entstandenen Pumpenverstopfungen führten nicht nur zu einem Wartungsaufwand, sondern zu zahlreichen Noteinsätzen (Abbildung 6). Trotz Überprüfung diverser Hausanschlüsse konnte erst jetzt festgestellt werden, dass Sie der Verursacher sind. |
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Die Kanalordnung der Marktgemeinde regelt sehr genau den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Außer normalen häuslichen Abwässern darf nichts über das Kanalnetz entsorgt werden. Ich ersuche Sie daher, alles zu unternehmen, dass zukünftig Ihre Hausanschlussleitung nunmehr zum Entsorgen der häuslichen Schmutzwässer benutzt wird. Alle übrigen Abfälle Ihrer Wohnanlage müssen über die Restmülltonne oder Biotonne entsorgt werden. Auch die Oberflächenwässer (Dachrinne, Vorplatzwasser, Drainagen, ....) dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. |
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