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Sorgen eines Kanalnetzbetreibers |
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An die Hausverwaltung des Wohnblocks Sonnenhof
26. November 2007
Betreff: Ordnungsgemäßer Betrieb der Grundstücksentwässerung
Sehr geehrte Objektbesitzer!
Am 12. November 2007 wurden wir wegen eines von Ihnen vermuteten Kanalrückstaus aus dem öffentlichen Kanal zu Ihrem Objekt Sonnenhof in der Bergsiedlung gerufen. Bei der sofortigen Besichtigung stellten wir aber fest, dass sich im Kontrollschacht sehr viel Sand und Schotter befanden (Abbildung 1).
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Bericht als PDF-Datei
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Abb. 1: Jede Menge Sand und Schotter im Kontrollschacht |
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Diese Grobstoffe haben vermutlich auch die Verstopfung Ihrer Hausanschlussleitung ausgelöst. Der von Ihnen beauftragte Kanalspülwagen versuchte, die Hausanschlussleitung zu reinigen bzw. wieder freizuspülen. Dabei kamen nicht nur große Mengen Sand und Schotter zu Tage, sondern auch andere Fremdkörper, die ebenfalls nicht in einen Schmutzwasserkanal gehören. Die dokumentierten Dinge wie Verpackungsnetze, Gemüse, PVC-Rohrstücke, Messer oder Gussteile (siehe Abbildungen 2 bis 4) behindern den ordnungsgemäßen Betrieb ganz erheblich. Laut unserer Kanalordnung ist es unzulässig, solche Gegenstände in das Kanalnetz einzubringen.
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Abb. 2: Kartoffelsäcke, Netze von Orangen, Zitronen |
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Abb. 3: Ein Teil eines PVC Abflussrohres, ein Messer |
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Abb. 4: Gussteil eines Schachtrahmens |
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Bei der weiteren Ortseinsichtnahme entdeckten wir im Hinterhof einen Entwässerungsschacht für Regenwasser, indem deutlich Fäkalien erkennbar sind (Abbildung 5). Dies deutet darauf hin, dass dieser Schacht unerlaubterweise an den Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. Da unser Kanalnetz im Trennsystem ausgelegt ist, haben Sie sich verpflichtet, das anfallende Regenwasser getrennt aufzufangen und auf Ihrem Grundstück getrennt zu versickern.
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Abb. 5: Fäkalien im Regeneinlauf des Innenhofes - Fehlanschluss |
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Schon seit längerer Zeit sind den Mitarbeitern unserer Kanalabteilung beim Reinigen der Abwasserpumpen reißfeste Tücher besonderer Art aufgefallen. Die dadurch entstandenen Pumpenverstopfungen führten nicht nur zu einem Wartungsaufwand, sondern zu zahlreichen Noteinsätzen (Abbildung 6). Trotz Überprüfung diverser Hausanschlüsse konnte erst jetzt festgestellt werden, dass Sie der Verursacher sind.
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Abb. 6: Wieder ein solches Tuch am Kanalspülgerät |
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Die Kanalordnung der Marktgemeinde regelt sehr genau den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Außer normalen häuslichen Abwässern darf nichts über das Kanalnetz entsorgt werden. Ich ersuche Sie daher, alles zu unternehmen, dass zukünftig Ihre Hausanschlussleitung nunmehr zum Entsorgen der häuslichen Schmutzwässer benutzt wird. Alle übrigen Abfälle Ihrer Wohnanlage müssen über die Restmülltonne oder Biotonne entsorgt werden. Auch die Oberflächenwässer (Dachrinne, Vorplatzwasser, Drainagen, ....) dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Die Regenwässer sind innerhalb von drei Monaten vom Schmutzwasserkanal abzuklemmen. Um die ordnungsgemäße Durchführung überprüfen zu können, sind wir über die Inangriffnahme der Arbeiten rechtzeitig zu verständigen. Die Maßnahme wird von uns abgenommen. Sollte zukünftig die Entsorgung diverser Gegenstände und Tücher nicht unterbleiben, sehen wir uns gezwungen, den anfallenden Wartungsaufwand sowie Reparaturkosten, einschließlich des Arbeitsaufwandes, an Sie weiterzuverrechnen. Um diesen Missstand über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren, behalten wir uns vor, eine Einleitungsüberwachung mittels Videokamera auf Ihre Kosten vorzunehmen. Bei einer weiteren Nichteinhaltung der Kanalordnung der Marktgemeinde kommen die Strafbestimmungen aus dem Oberösterreichischen Abwasserentsorgungsgesetz § 23 zur Anwendung. Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Reaktion. Es geht um das Wohl aller Bürger in unserer Marktgemeinde, die ein Anrecht auf eine reibungslose Entwässerung ihrer Schmutzwässer haben. Diesen Auftrag können wir aber nur erfüllen, wenn die Einleitungsbedingungen der Kanalordnung eingehalten werden.
Leiter der Kanalabteilung
Autor
Josef Leidinger Leiter des Wasserwirtschaftbetriebes KANAL Marktgemeinde Altmünster Marktstraße 21 4813 Altmünster, Österreich Tel. ++43 (0)76 12/8 76 11-57 E-Mail: josef.leidinger@altmuenster.ooe.gv.at
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