|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
NRW-Landesregierung verabschiedet Wasserverbandsgesetze und LWG
AGW: „Affront" gegen die kommunale Abwasserentsorgung
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am vergangenen Donnerstag die umstrittene Novelle der Wasserverbandsgesetze und die Änderung des Landeswassergesetzes verabschiedet. Beide Entwürfe (Drs. 14/3846 und Drs. 14/4835) wurden von den Regierungsfraktionen CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen angenommen. Demnach können die Kommunen den Betrieb ihrer Kanäle nicht mehr ohne Weiteres auf die sondergesetzlichen Wasserverbände, sondern nur noch nach „Maßgabe des Landeswassergesetzes" übertragen. Das allein durch das Verbandsgesetz begründete Aufgabenzugriffsrecht der Verbände entfällt somit (EUWID 49/2007). Beim neuen Landeswassergesetz verzichtet die Regierung auf die Aufnahme einer Option zur Privatisierung der gemeindlichen Abwasserbeseitigung. Die Landesregierung möchte zunächst eine differenzierte Gesetzesfolgenabschät-zung in Auftrag geben, die insbesondere die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Gleichstellung der hoheitiichen Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Tätigkeit von privaten Unternehmen im Bereich der Abwasserbeseitigung gleichsetzen soll. Sollten sich allerdings die Rahmenbedingungen zur steuerlichen Gleichbehandlung privater und öffentlich-rechtlicher Unternehmen auf Bundes- oder EU-Ebene ändern, solle unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung über die Aufnahme einer gesetzlichen Option zur Privatisierungen in der Abwasserwirtschaft durch eine weitere Gesetzesnovelle endgültig und abschließend entschieden werden, heißt es. Neu ist auch, dass die bisher in der Landesbauordnung festgelegte Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit nun im Landeswassergesetz geregelt ist. Bis spätestens 2015 müssen die privaten Grundstücksbesitzer ihrer Pflicht zur Dichtheitsprüfung nachkommen, ansonsten droht ihnen ein Bußgeld. Nordrhein-Westfalen ist somit das erste Bundesland, das eine nicht fristgerechte Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlagen mit einem Bußgeld belegt. Die nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaftsverbände kritisierten die Novellierungen der beiden Gesetze erneut scharf. Es handele sich um einen „Affront" der Landesregierung gegen die kommunale Abwasserentsorgung, äußerte sich die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschafts-verbände NRW (AGW) im Hinblick auf die geänderten Wasserverbandsgesetze. „Der von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung eingeschlagene Weg der Knebelung der Wasserverbände und Kommunen wird die Verbraucher in NRW teuer zu stehen kommen", sagte der Vorsitzende Hans-Bernd Schumacher. Die Vermutung werde bestätigt, dass die Landesregierung weiterhin mit großen Schritten Richtung Privatisierung und Abwassermarkt marschieren wolle. Dies aber würde aufgrund der entstehenden vollen Steuerpflicht der gesamten Abwasserwirtschaft zu zweistelligen Gebührenerhöhungen für die Bürger führen. Allerdings wolle die Landesregierung dafür nicht die politische Verantwortung übernehmen und setze auf eine Entscheidung aus Brüssel. Die Begründung des Landeswassergesetzes lasse hier keinen Zweifel an der Strategie der Landesregierung offen. Schumacher forderte die Landesregierung im Namen der Was-serwirtschaftsverbände auf, umzukehren und sich in Brüssel im Interesse der Bürger für eine Beibehaltung der Steuerbefreiung beim Abwasser einzusetzen.
|
 |
www.euwid.de
|
|
 |
|
|
 |
 |
|
Druckbare Version
|
|
 |